Elbphilharmonie Bau KG klagt gegen ADAMANTA

Die Elbphilharmonie Bau KG hat am Freitag, den 8. Juli 2011 Klage beim Landgericht Hamburg gegen die ADAMANTA eingereicht.  Mit der Klage verfolgt die Stadt das Ziel, den von der ADAMANTA geschuldeten Fertigstellungstermin der Elbphilharmonie gerichtlich klären zu lassen.

Hintergrund der Klage sind die unterschiedlichen Auffassungen der Elbphilharmonie Bau KG und der ADAMANTA, wer die bisher entstandenen Verzögerungen von 14 Monaten auf den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin beim Bau der Elbphilharmonie zu verantworten hat. Die Elbphilharmonie Bau KG hält nur eine Bauzeitverlängerung von bis zu drei Monaten für gerechtfertigt. Bei einem erfolgreichen Ausgang der städtischen Klage würde daher überwiegend die ADAMANTA die Kosten der bisherigen Verzögerungen zu tragen haben.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler erklärte, das man an einem Punkt angelangt sei, an dem einige Streitfragen nicht mehr zwischen den beteiligten Parteien, sondern nur noch durch Dritte geklärt werden können. Die Frage, wer die entstandenen Bauverzögerungen zu verantworten hat, sei dabei zentral und die Öffentlichkeit habe einen Anspruch auf eine Antwort.

Heribert Leutner, der Geschäftsführer der Elbphilharmonie Bau KG, die für die Stadt die Bauherrenfunktion wahrnimmt,  sagte das man sich bekanntlich seit langem mit der ADAMANTA in Auseinandersetzungen über die Verzögerung der Fertigstellung befindet. Da die ADAMANTA jedoch von der Behauptung, dass allein die Stadt Hamburg sämtliche Verzögerungen zu vertreten habe, nicht abrückt habe man sich nun zur Klage entschlossen. Die interne Prüfung der Unterlagen habe ergeben, dass die ADAMANTA die aktuellen Bauverzögerungen ganz überwiegend zu verantworten hat. In das zur Klärung dieser strittigen Frage notwendige Gerichtsverfahren gehe man sehr zuversichtlich – auch mit Blick auf die erfolgreiche Klage, mit der der Terminplan erstritten wurde.

Da die Feststellungsklage nicht alle strittigen Fragen wird klären können, betonte die Kultursenatorin das grundsätzliche Interesse der Stadt an einer einvernehmlichen Klärung. Man spreche daher mit der ADAMANTA auch über andere Konfliktlösungsmechanismen. Die Stadt sei offen dafür. Solange allerdings keine Einigung darüber erzielt sei, wie diese Lösungsmöglichkeiten aussehen, wahre man mit der Klage die städtischen Interessen.


Herzog & de Meuron

 

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