Bauvorbescheid für IKEA in Altona

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Bauvorbescheid für die Ansiedlung von IKEA in Altona erteilt. Auf 21 Seiten ist dokumentiert, unter welchen Bedingungen und Auflagen das Vorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann. Dazu gehören u.a. Aussagen zur Größe und Gestaltung des Gebäudes, wie z.B. die Vorgabe, Garagengeschosse gegenüber den darunter liegenden Geschossen aus stadtbildgestalterischen Gründen zurückversetzt zu bauen. Der Vorbescheid legt außerdem fest, dass vor dem Baugenehmigungsverfahren ein Fassadenwettbewerb  durchgeführt werden muss, in den auch die Frage der Werbung am Gebäude  einbezogen wird. Damit der Verkehr im Umfeld der neuen Filiale gut abgewickelt werden kann, ist IKEA gefordert, eine Verkehrsplanung zu erstellen. Umbaukosten im Straßennetz, die sich daraus ergeben können, übernimmt das Unternehmen. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt abzuschließen, der derzeit noch verhandelt wird.

Auf der Grundlage des Vorbescheids können die weiteren Planungen nun erfolgen. IKEA plant, mit den Abrissarbeiten in diesem Winter zu starten.

Nach der deutlichen Entscheidung des Bürgerentscheids für den Bau einer Ikea-Filiale in Altona hatte der Senat im Januar 2010 das Genehmigungsverfahren zum Bau des Einrichtungshauses evoziert.


Bild: IKEA