Termin für die Übergabe der Elbphilharmonie

Im April 2010 hatte Hochtief bekanntgegeben, die Elbphilharmonie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben zu können und zugleich die Übergabe eines detaillierten Terminplans verweigert. Die Stadt hatte daraufhin erfolgreich auf Vorlage eines detaillierten Terminplans geklagt.

Das Hamburger Landgericht hat daraufhin im Dezember entschieden, dass der Generalunternehmer der Elbphilharmonie (Adamanta/Hochtief) den von der ReGe Hamburg geforderten, fortgeschriebenen Terminplan liefern muss. Hochtief hat das strittige Dokument am 10. März 2011 der ReGe übergeben.

Der von Hochtief jetzt gelieferte Terminplan besteht aus 99 DIN-A0-Seiten und enthält insgesamt rund 13.000 Einzelvorgänge. Noch im Januar 2011 hatte Hochtief erklärt, dass die Stadt mit den in April 2010 mitgeteilten Termindarstellungen ausreichend Planungssicherheit habe. Mit dem jetzt vorgelegten detaillierten Terminplan erklärt das Unternehmen erstmals, dass die Übergabe des Gesamtprojekts nunmehr im November 2013 erfolgen solle.

In einem ersten Schritt wird von der ReGe der komplexe Terminplan einerseits darauf überprüft werden, ob er den vertraglich geschuldeten Kriterien genügt. Zudem muss die ReGe die von Hochtief im Terminplan dargestellten Abläufe inhaltlich nachvollziehen. Wie die Behörde für Kultur und Medien mitteilte sei es jetzt schon ersichtlich das Hochtief den Bauablauf in einigen maßgeblichen Punkten geändert hat. Abweichend von der bisherigen Terminplanung weist der aktuelle Terminplan eine Übergabe des Gesamthauses deutlich nach der Übergabe des Großen Saals aus. Der Große Saal solle bereits im Juni 2013 übergeben werden. In mehreren Punkten soll der Terminplan nicht den gerichtlichen Vorgaben entsprechen.


Herzog & de Meuron

 

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