
Wir freuen uns, dass unsere Architekturreisen nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer grundsätzlich anerkannt sind.
Wir freuen uns, dass unsere Architekturreisen nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer grundsätzlich anerkannt sind.