St. Pauli und St. Georg

Nach intensiven Vorarbeiten und Untersuchungen gilt ab sofort in den beiden Stadtteilen das Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung. Damit wird es dem Bezirksamt Hamburg-Mitte möglich, langfristig die bisherigen Erfolge der Stadtteilentwicklung zu sichern und die Zusammensetzung der Bevölkerung zu schützen.

Modernisierungen, bauliche und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen müssen ab dem 15.02.2012 besonders genehmigt werden und die Stadt erhält ein Vorkaufsrecht.

So kann die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte z.B. durch Luxusmodernisierungen oder durch die Bildung von teuren Eigentumswohnungen unterbunden werden. Gleichzeitig ist es Ziel, auf dieser Basis eine nachhaltige Entwicklung der Viertel zu sichern. Verantwortlich ist hier das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, das in enger Abstimmung mit der Kommunalpolitik die beiden Verordnungen auf den Weg gebracht hat. Damit verfügt der Bezirk Hamburg-Mitte nunmehr neben der südlichen Neustadt über insgesamt drei Gebiete, in denen das Instrument gilt.