Fortbildung für Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) die konkretisierte Fortbildungspflicht.

Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer sind dazu verpflichtet, sich berufsspezifisch fortzubilden und dies auf Nachfrage nachzuweisen.  Die Mitglieder müssen geeignete Fortbildungs-veranstaltungen mindestens im Umfang von insgesamt 16 Fortbildungsstunden im Zeitraum von jeweils zwei Kalenderjahren, erstmals beginnend mit dem 1. Januar 2023 besuchen. Die Einhaltung wird von der HAK überprüft.

Fortbildung für Mitglieder der
Hamburgischen Architektenkammer

Wir freuen uns, dass unsere Architekturreisen nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer grundsätzlich anerkannt sind.

Architekturexkursion Mexiko 2021 © a-tour

Die Teilnahme an Fachexkursionen können auf maximal die Hälfte des Mindestumfangs der Fortbildungspflicht angerechnet werden. Das bedeutet, dass für die Teilnahme an einer Fachexkursion
8  Fortbildungsstunden angerechnet werden und somit die Hälfte der erforderlichen Stunden erreicht wird.

Verbinden Sie also das Nützliche mit dem Angenehmen und bilden sich im Zuge einer Fachexkursion fort. In diesem Jahr stehen folgenden Exkursionen auf dem Programm:

London 18. bis 21. Mai 2023
Singapur 30. September bis 9. Oktober 2023
Samarkand, Buchara, Taschkent 22. bis 30. Oktober 2023
Mexiko City und Yucatán 17. bis 29. Oktober 2023

Chile

Architekturexkursion Chile 2022 @ a-tour